Erfahren Sie mehr zum Thema Energiesparen und den aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Zuhause
Mit cleveren Tipps & Tricks den Energie- und Wasserverbrauch reduzieren
Energiekosten-Vergleich
Informationen für unsere Gaskunden nach § 9 EnSiKuMaV
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSiKuMaV) erlassen, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist.
Hiernach erhalten alle Kunden von Gas- und Wärmeversorgern Informationen über ihren Energieverbrauch in der Vergangenheit, eine Prognose auf Basis aktueller Preise und zusätzliche Hinweise über ihr Einsparpotenzial.
»Mehr dazu erfahren
Bad & WC
Tipp 1
Duschen mit Köpfchen
Sparduschköpfe können den Wasserverbrauch halbieren. Ein einfacher Test: Wenn Ihr Duschkopf in 30 Sekunden mehr als vier Liter Wasser durchlässt, sollten Sie ihn austauschen.
Tipp 2
Steter Tropfen schadet
Achten Sie auf tropfende Hähne, denn auch so gehen beträchtliche Mengen Wasser verloren! Schadhafte Dichtungen und alte Armaturen sollten ersetzt werden.
Tipp 3
Wasser stoppen
Mit einem eingehängten "Wasserstopper" in der Toilettenspülung reduzieren Sie die verbrauchte Wassermenge um bis zu 60 Prozent. Das macht bares Geld aus!
Heizen & Lüften
Tipp 1
Jeder Raum ist anders
Je nach Art und Dauer der Benutzung sollten Zimmer unterschiedlich beheizt werden: Bäder auf 20 bis 22° C, Wohnräume 20° C, Schlafzimmer, Küche und ungenutzte Räume 16 bis 18° C.
Tipp 2
Volle Heizleistung
Achten Sie darauf, dass keine Möbel, Vorhänge oder andere Gegenstände den Heizkörper verdecken. Dies führt dazu, dass die Heizung nicht richtig arbeiten kann und entsprechend mehr Energie verbraucht. Eine regelmäßige Entlüftung – mindestens zu Beginn und in der Mitte der Heizperiode – ist außerdem wichtig, da der Heizkörper nur dann die volle Heizleistung erbringt.
Tipp 3
Lüften: kurz aber gründlich!
Um die Feuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen, lüften Sie mehrmals täglich einige Minuten bei geschlossener Tür und weit geöffnetem Fenster. Besonders im Winter die Fenster nicht lange Zeit gekippt halten, denn so geht unnötig Energie verloren.
Waschen und Trocknen
Tipp 1
Sparprogramme nutzen
Nutzen Sie möglichst die Sparprogramme ihrer Waschmaschine. Die Programme laufen zwar länger, benötigen aber dennoch weniger Wasser und Strom.
Tipp 2
Draußen Trocknen
Bei schönem Wetter am besten draußen trocknen. Wenn der Trockner genutzt wird, dann möglichst mit Textilien befüllen, deren Material, Größe und Dicke ähnlich sind. Dann läuft der Trockner kürzer und Sie sparen Energie.
Tipp 3
Fassungsvermögen voll ausnutzen
Heute haben Waschmaschinen oft ein Volumen von acht oder mehr Kilogramm Wäsche. Die Mengenautomatik passt den Verbrauch des Wassers an die Menge der Beladung an. Eine gut gefüllte Waschmaschine arbeitet am effizientesten.
Kochen und Backen
Tipp 1
Deckel richtig schließen
Kochtöpfe sollte einen gut schließenden Deckel haben. Schräg gestellte Deckel lassen sehr viel Wärme entweichen. Damit verbrauchen Sie bis zu der dreifachen Menge an Strom.
Tipp 2
Nur soviel Wasser wie nötig
Dünsten ist sparsamer als Kochen mit viel Wasser. Bei Kartoffeln oder Knödeln ist es zum Beispiel ausreichend, wenn sie gerade mit Wasser bedeckt sind.
Tipp 3
Backofen früher ausschalten
Nutzen Sie die Nachwärme beim heißen Backofen. Beim Backen von Rührkuchen beispielsweise fünf bis zehn Minuten vor Ende der Backzeit ausschalten.
Energieberatung bei Ihnen zuhause - unser Angebot für Sie
Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung zu unseren Tarifen und Serviceleistungen in unserem KundenCenter Energie & Wasser und sind unter dem Motto "Stadtwerke Neuss vor Ort" auch mobil für Sie unterwegs.
Im Rahmen unserer Energieberatung zeigen wir Ihnen in den Bereichen Heizungserneuerung und Photovoltaik außerdem Einsparpotenziale auf und beraten Sie gerne bei der Neuanschaffung einer Anlage.
Erdgas
Guido Tackenberg
Falls Sie über konkrete Möglichkeiten der Umstellung von Öl oder Strom auf Erdgas informiert werden möchten, berät Sie Guido Tackenberg ganz individuell.
Heizung/Photovoltaik/Klima
Martin Hertz
Denken Sie über die Anschaffung einer neuen Heizungs- oder Photovoltaikanlage nach? Unser Spezialist Martin Hertz berät Sie zu den Themen:
- sparsame Heizungstechnik
- Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen
- Klimatisierung mit Sonnenstrom
Persönlicher Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude
Warum Sanierungsmaßnahmen?
Umwelt schonen, Energie sparen sowie damit verbundene Kosten senken und das im eigenen Haus, das sind zentrale Themen für jeden Hauseigentümer. „Klingt leicht? Ist es auch!“.
Die Lösung: Ihr Haus durch Maßnahmen und die richtigen Entscheidungen optimal energetisch sowie zukunftsorientiert ausrichten.
Doch wie, wo und mit welchen Maßnahmen soll begonnen werden?
Auf diese Fragestellungen liefern wir als Stadtwerke Neuss zusammen mit unserem Kooperationspartner delta GmbH Antworten in Form Ihres persönlichen Sanierungsfahrplans für Ihr Haus.
»Jetzt mehr erfahren und attraktive Förderung sichern
Fördergelder finden - Zuschüsse für Ihr Modernisierungsvorhaben
Kostenfreie Suchmaske
Über unsere Suche finden Sie alle Förderungen, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben in Frage kommen. Dazu einfach wenige Eckdaten zum Haus eingeben, die geplanten Maßnahmen auswählen und schon erhalten Sie einen Gesamtüberblick. Und das nicht nur über die Förderprogramme von Bund und Land, sondern auch zu regionalen Förderungen direkt vor Ihrer Haustür. Am Ende können Sie sich das Ganze als pdf ausdrucken.
Die Fördermitteldatenbank wird durch die Firma Febis Service GmbH betrieben.
Unser Förderservice "Heizungsmodernisierung"
Sie sind über unsere Suchmaske fündig geworfen und möchten konkrete Fördermaßnahmen im Rahmen einer Heizungsmodernisierung in Anspruch nehmen? Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge und Formulare gerne weiter.
Preis: ab 289 € inkl. MwSt.
Unsere Leistungen:
- Vor Beauftragung des Fachbetriebes: Prüfung des Heizungsangebots auf Fördervoraussetzungen. Wenn nötig Hinweise zur Angebotsanpassung
- Komplette Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm
für effiziente Gebäude - Antragstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
- Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung.
- Berechnung der maximalen Fördergelder
- Vorbereitung der Förderanträge und Informationen zur Ausschöpfung weiterer Fördergelder
- Erforderliche Nachweise für die Fördergeber
- Checkliste Förderservice und Beauftragung für Wohngebäude (PDF, 900 KB)
- Checkliste Förderservice und Beauftragung für Nicht-Wohngebäude (PDF, 900 KB)
Energieausweis - Wissenswertes und Ansprechpartner
Der Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema sowie Kontaktdaten zu Kooperationspartnern.
Das Wichtigste im Überblick
Energieausweise sind auszustellen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden.
Alle Vermieter, Verkäufer, Makler von Immobilien sowie Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen gemäß neuester Wärmeschutzverordnung EnEV einen Energieausweis vorhalten und diesen auf Verlangen der Mieter bzw. potentiellen Käufer vorweisen.
Auf dem Energieausweis wird die Klimawirkung angegeben.
Dies erfolgt seit dem 01.05.2021 durch die Angabe der sich aus Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes.
Über die einzelnen Kriterien informiert Sie Ihr Energieberater.
Wenn Sie als Hauseigentümer Ihr Haus weder vermieten noch verpachten wollen, benötigen Sie keinen Energieausweis. Baudenkmäler benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.
Dennoch kann sich die Ausstellung eines Energieausweises durchaus lohnen, denn dieses Dokument enthält hilfreiche Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes, die auch für Sie durchaus zu einer Verbrauchsreduzierung führen können.
Auch Banken wollen für die Vergabe von Krediten immer öfter einen Energieausweis als Sicherheit sehen.
Die Ausstellung eines Energieausweises übernehmen qualifizierte Energieberater. Wenn Sie interessiert sind, können Sie gerne einen in der Übersicht von uns benannten Fachberater kontaktieren.
Die Übersicht dient Ihnen als Hilfestellung. Selbstverständlich gibt es über die genannten Unternehmen/ Personen auch weitere Energieberater, die Energieausweise ausstellen.
Bitte beachten:
Im Internet gibt es zahlreiche Angebote zur Ausstellung von sehr preisgünstigen Energieausweisen. Eine Überprüfung der Verbraucherzentrale NRW ergab, dass viele der angebotenen Online-Energieausweise nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Darauf sollte man unbedingt achten.
Zur Erstellung von Ausweisen gehören die Erläuterung des Inhalts und eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, und – wenn beim Gebäude möglich – Vorschläge zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Ausweise aus dem Internet bieten dies oft nicht.
Bedarfsorientierter Ausweis
Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.
Der Energiebedarf wird anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten ermittelt.
Sinn des Energieausweises ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens einen Zeitraum der letzten drei Jahre wider. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten der Bewohner (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.
Folgende Hinweise sind ab dem 01.05.2021 zu beachten:
Zur Ausstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises muss eine Begehung oder eine Fotoanalyse des Gebäudes im Vorfeld durchgeführt werden. Die Fotos sind als Alternative zur Begehung zulässig, wenn sie eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes ermöglichen.
Sanierungsstände müssen detailliert angegeben werden, um so die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessern zu können.
Die Angabe von CO2-Emissionen im Energieausweis ist verpflichtend.
Inspektionspflichtige Klimaanlagen sind zu benennen, einschließlich Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland im Gebäudeenergiengesetz (GEG) geregelt, welches am 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Dieses neue Gesetz bündelt und ersetzt die bisherigen Gesetze und Verordnungen (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG).
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht.
Mit dem Gebäudeenergiengesetz (GEG) wird die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) umgesetzt, die für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard festlegt. Zweck ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
Bis zum 01.05.2021 sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der EnEV auszustellen.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Datum der Ausstellung gültig.
Die Kosten für den Energieausweis sind zwischen dem Kunden und dem Aussteller frei verhandelbar. Sie richten sich nach dem Aufwand für die Analyse des Gebäudes.
Eine Förderung für die Erstellung des Energieausweises ist bisher nicht vorgesehen. Über mögliche Fördermaßnahmen im Zuge der Energieberatung und der energetischen Gebäudesanierung informiert Sie Ihr Energieberater.
Zeitpunkt des Bauantrags entscheidend
Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31. Oktober 2020 der Bauantrag gestellt wurde, gilt noch das alte Energieeinsparrecht – also EnEV und EEWärmeG. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige ab dem 01. November 2020 ist das GEG anzuwenden.
Werden alte Energieausweise durch das GEG jetzt ungültig?
Nein. Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Sie brauchen aber einen neuen Energieausweis, wenn Sie am bestehenden Gebäude seit der Ausstellung Änderungen vorgenommen haben, die sich auf die Energieabgabe oder Einsparung auswirken.
(Gebäudeenergiespargesetz - GEG, § 79 (3) / § 80 (2) / § 50 (3))
Am besten kontaktieren Sie mehrere Energieberater und holen sich Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Danach sollte der Energieausweis-Aussteller mit Ihnen gemeinsam klären, welcher Ausweis (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) für Sie sinnvoll ist.
In einer Vor-Ort-Besichtigung begutachtet der Energiepass-Aussteller Ihr Gebäude. Er nimmt relevante Daten auf und sichtet in der Regel die Baupläne. Danach erstellt der Energieausweis-Aussteller Ihren Ausweis mittels spezieller Software. Die Übergabe kann per Post oder persönlich erfolgen.
Mit der Einführung und Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind auch Handwerkerinnen und Handwerker sowie staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Fortbildung berechtigt Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen.
Ansprechpartner
Reiner Vonnahme
Adresse
Rather Str. 108
41844 Wegberg
Kontakt
Telefon: 02431-8790707
E-Mail: info@energieberatung-nrw.com
Web: www.energieberatung-nrw.com
BAU KNOW HOW Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
Ansprechpartner
Ralph Grahlke
Christiane Brock
Adresse
Hildegundisallee 21
40667 Meerbusch
Kontakt
Telefon: 02132 – 68 58 374
Mobil: 0151 / 125 35 142 (Christiane Brock)
Mobil: 0173 / 544 77 83 (Ralph Grahlke)
Fax: 02132 – 68 58 539
E-Mail: info@ingenieurbuero-energie.de
Web: www.ingenieurbuero-energie.de
Gutachter- und Ingenieurbüro Dirk Halffter
Ansprechpartner
Dirk Halffter
Adresse
Hoistener Str. 77
41466 Neuss
Kontakt
Telefon: 02131 / 133 65 23
Fax: 02131 / 133 65 24
E-Mail: info(at)halffter.de
Web: www.halffter.de
Ingenieurbüro Daniel Schlagmann
Ansprechpartner
Daniel Schlagmann
Adresse
Grünstraße 8
41460 Neuss
Kontakt
Telefon: 02131 / 40 52 874
E-Mail: kontakt(at)energie-schlagmann.de
Web: www.energie-schlagmann.de