Erdgas - Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichung gemäß § 18 Absatz 1 EnWG
Hinsichtlich der allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher verweisen wir auf die aktuell gültige NDAV, die wir nebenstehend als pdf-Download anbieten.


Veröffentlichung gemäß § 19 Absatz 2 EnWG
Die technischen Mindestanforderungen für Netzanschlüsse entsprechen den DVGW-Anforderungen.


Technische Mindestanforderungen

Zu den technischen Mindestanforderungen zählen die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. aus dem EnWG, der NDAV u.a.; ebenso der Stand der Technik, wie z.B. aus den DVGW- Regelwerken und Normen sowie weitere von der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH aufgestellte Mindestanforderungen.

Insbesondere wird dabei auf einzelne DVGW-Arbeitsblätter hingewiesen:
 

- Gas- Kundenanlagen    DVGW: TRGI 2008 – G600
- Gas-Hausanschlüsse    DVGW: G459-1; G459-2
- Biogaseinspeisungen    DVGW: G260, G262, G280-1
- Netzzugang     DVGW: G2000

Im Rahmen von Einspeisungen (z.B. Durchleitungen, Biogas) ist immer eine schriftliche Anfrage bei der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH zu stellen. Hier muss der Netzbetreiber in jedem Einzelfall prüfen.
 

 

 

Im Folgenden kommt die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ihren Veröffentlichungspflichten im Bereich des Netzzugangs nach:

§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 GasNZV
Die Erdgaskunden in Neuss sind dem Marktgebiet NCG L-Gas zugeordnet.

§ 13 Abs. 2 GasNEV - Netzentgelte für unterjährige Verträge
Die Entgeltregelungen, die in den Preisblättern der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH enthalten sind, beziehen sich auf den Standardfall für den Transport über ein komplettes Jahr. Netzentgelte für unterbrechbare Verträge oder unterjährige Laufzeiten nach Einzelfall.

Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH  als Betreiberin des Gasversorgungsnetzes ist gemäß § 23c EnWG verpflichtet, Strukturmerkmale des Netzes zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH  mit den folgenden Dokumenten nach.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 40 GasNZV werden hier weitere Informationen sowie eine Karte zum örtlichen Gasverteilnetz bereitgestellt.
Das Gasnetz der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH  liegt innerhalb der Kommunalgrenzen der Stadt Neuss. Die Einspeisung mit Erdgas der Gruppe L erfolgt über 12, der Gruppe H über 3 Übernahmestationen.

Als Material für den Leitungsbau wurde im wesentlichen Stahl (zu 95,7 %) sowie zu 4,3 % Polyethylen-HD verwandt.
Ein kathodischer Korrosionsschutz ist bei den Hochdruckleitungen zu 100 % und bei den Mitteldruckleitungen zu 98 % gegeben.
Über das Gasverteilnetz werden unter Einsatz von 25 Gasdruckregelstationen mehr als 30.000 Kunden beliefert.
 


Veröffentlichung der Brennwerte:
 

Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zum Standardlastprofilverfahren hat jeder Netzbetreiber zu seinem Profilverfahren die folgenden Tabellen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Vorgaben der Kooperationsvereinbarung und des Leitfadens “Abwicklung von Standardlastprofilen Gas”. Sofern Anpassungen am Bilanzierungsverfahren vorgenommen werden, so sind die Tabellen stets in aktualisierter Form zu veröffentlichen.

Da die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH das synthetische SLP-Verfahren durchführt, entfällt die Veröffentlichungspflicht der anwendungsspezifischen Parameter.

Stand: 01.04.2022

 

Grundversorger für die Jahre 2022-2024: Veröffentlichung gemäß § 36 Absatz 2 EnWG Grundversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH für die Kalenderjahre 2022 bis 2024: Der Netzbetrieb der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in seinem Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2021 der Energievertrieb der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH die meisten Haushaltskunden im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ist. Grundversorger für die Jahre 2025-2027: Veröffentlichung gemäß § 36 Absatz 2 EnWG Grundversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027: Der Netzbetrieb der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in seinem Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2024 der Energievertrieb der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH die meisten Haushaltskunden im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ist.

Erdgas - Verträge und Preisblätter

Preisblätter der Stadtwerke Neuss

(Veröffentlichung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 GasNEV)
Angaben zu den derzeitig gültigen Entgelten und Entgeltbedingungen für den Zugang zum Erdgas-Verteilungsnetz der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH finden Sie hier zum Download.

Die Höhe der Netzentgelte entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten Preisblättern. Das jeweilige Preisblatt ist Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bildet die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung. Wir weisen darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte erforderlich wird.