Erdgas - ein wahres Multitalent im Energiebereich

Vielfältige Einsatzgebiete
- Erdgas bietet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Von der Wärmegewinnung und Warmwasserbereitung über das Kochen und Kühlen bis hin zum Autofahren.
Hohe Energieeffizienz
- Erdgas ist wirtschaftlich und effizient einsetzbar. Moderne Gasgeräte erzielen einen sehr hohen Wirkungsgrad und ein Höchstmaß an Energie.
Weniger CO2-Ausstoß
- Obendrein ist Erdgas umweltschonend. Bei der rußfreien Verbrennung entstehen bis zu 50% weniger Schadstoffe als bei anderen Brennstoffen.
Unser Service - Ihre Fragen und Anliegen
Kundenservice
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In unserem Kundenservice-Bereich finden Sie alle wesentlichen Infos, Kontaktdaten und Formulare.
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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gas
FAQs Erdgas
Unser KundenCenter Energie & Wasser hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter der nebenstehenden Rufnummer.
Um Ihren Zählerstand mitzuteilen, nutzen Sie am besten unser Online-Formular.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen unsere Hotline 0800 - 5310 135 zur Verfügung.
Sie sind bereits Kunde der Stadtwerke Neuss und ziehen innerhalb des Versorgungsgebietes um?
Dann ist die Ummeldung das Mittel der Wahl. Nutzen Sie hierfür bequem unser Online-Formular oder melden Sie sich persönlich bei uns.
Was wird zur Ummeldung benötigt?
- Zählernummer Ihrer alten Wohnung
- Zählerstand (bei Schlüsselübergabe der alten Wohnung)
- Neue Anschrift
- Zählernummer Ihrer neuen Wohnung
- Zählerstand (bei Schlüsselübergabe der neuen Wohnung)
Bei Gasgeruch oder anderen Störungen und Schäden an Ihren Gasanlagen wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadtwerke Neuss unter der Rufnummer:
02131 - 5310 531
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!
Viele nützliche Informationen zum Thema "effizientes Heizen" einschließlich des Für und Widers einzelner Heizanlagen haben wir Ihnen auf unserer Seite zu Wärme & Contracting zusammengestellt.
Haben Sie darüber hinaus Fragen zur Thematik? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner:
Ernst Thüner
Tel.: 02131 - 5310 452
Fax: 02131 - 5310 455
E-Mail: ernst.thuener@stadtwerke-neuss.de
Die Grund- und Ersatzversorgung geht auf eine Verordnung des Gesetzgebers zurück, die Gasgrundversorgungsverordnung. Diese schützt Ihre Rechte als Verbraucher. So wird gewährleistet, dass Sie bei einem Wechsel des Lieferanten nicht ohne Versorgung mit Gas sind. Wenn Ihr bisheriger Gasversorger z. B. Insolvenz anmeldet oder aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, Sie mit Energie zu versorgen, springen die Stadtwerke Neuss als Grund- und Ersatzversorger für Sie ein. Sie erhalten dann zuverlässig Erdgas der Stadtwerke Neuss.
Gesetzliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt seit dem 13. Juli 2005. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 26. Oktober 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung -
GasGVV) in Kraft getreten, zuletzt geändert am 4. November 2010.
Natürlich steht es Ihnen frei zu widersprechen, daraus würden sich allerdings keine rechtlichen Konsequenzen ergeben. Zu Ihrem Verständnis:
Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten. Demnach ist eine Preiserhöhung nach § 27 des EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) zulässig. Da wir ausschließlich die gestiegenen Einkaufspreise und die staatlichen Umlagen an unsere Kunden weitergeben, entsprechen die Preisanpassungen außerdem der Billigkeit gemäß § 315 BGB.
Umstellung von L-Gas auf H-Gas
Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte der Bundesrepublik und betrifft auch die Haushalte im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss: Die Umstellung der Gasversorgung von L- auf H-Gas. Viele tausend Gasgeräte in Neuss müssen erfasst, begutachtet und angepasst werden.
Die Umstellung der Stadtteile Hoisten, Weckhoven, Speck/Wehl und Helpenstein ist bereits erfolgt. Bis Ende 2025 sollen alle übrigen Stadtteile umgestellt sein.
Bei Gasgeruch auf der sicheren Seite sein
Was tun bei Gasgeruch?
Wenn Erdgas aus undichten Hausinstallationen oder Geräten austritt, riecht es dank eines beigemischten Duftstoffs sehr intensiv. Sie werden also bereits kleinste Mengen Gas wahrnehmen können.
Bitte bleiben Sie in diesem Fall ruhig und beachten Sie folgende Regeln:
Achtung Funkengefahr
Offenes Feuer wie Zigaretten, Kerzen, Feuerzeug oder Streichhölzer sofort löschen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Betätigen Sie deshalb keine Lichtschalter und ziehen Sie keine elektrischen Stecker aus der Steckdose. Achtung: Nur draußen telefonieren und keine elektrischen Klingeln betätigen!
Fenster auf
Öffnen Sie sofort alle Fenster und Türen, damit sich die Gaskonzentration verdünnt. Sorgen Sie wenn möglich für Durchzug!
Gashahn schließen
Schließen Sie die Hauptsperreinrichtung der Gasleitungen. Sehen Sie nach, ob alle weiteren Gasarmaturen geschlossen sind.
Hausbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie schnellstmöglich das Haus. Denken Sie daran zu klopfen und nicht zu klingeln!
Stadtwerke Neuss anrufen
Unser Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für Sie da. Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht zugänglich sind, verständigen Sie parallel Polizei oder Feuerwehr. Diese haben das Recht, sich Zutritt zu verschaffen.