Erfahren Sie mehr über unseren Grünen Strom, über Energiethemen und Ihre Kundenvorteile bei den Stadtwerken Neuss
100 % Grüner Strom - der Umwelt und Neuss zuliebe

Klimaschutz und CO2-Reduzierung sind Themen, die alle angehen. Die Stadtwerke Neuss versorgen ihre Kunden mit Strom, der zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Die Mehrkosten für den "Grünen Strom" in Neuss übernehmen die Stadtwerke. Als mehrheitlich kommunales Unternehmen stellen sich die Stadtwerke Neuss so auch im Strommarkt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.
Was ist "Grüner Strom"?
Unser Strom heißt „Grüner Strom", weil er umweltschonend ist. Der Strom wird ohne CO2 und ohne radioaktiven Abfall erzeugt, zum Beispiel in Wasserkraftwerken in Norwegen.
Wie kommt der Strom zum Kunden?
Der Strom, der beim Kunden ankommt, ist aber nicht im physikalischen Sinne identisch mit dem, der in Norwegen erzeugt wurde. Ein anschauliches Bild ist das eines „Stromsees", in den der gesamte erzeugte Strom eingespeist wird, ob nun aus regenerativen oder anderen Energien. Die Stadtwerke Neuss errechnen nun, wie hoch ihr Strombedarf aus diesem „See" ist und kaufen für diese Strommenge sogenannte Herkunftsnachweise. Diese sind im Herkunftsnachweisregister (HKNR) erfasst und werden vom Deutschen Umweltbundesamt vergeben.
Hierbei handelt es sich um Herkunftsnachweise, die dem Verbraucher Auskunft geben über die Art der Energiequelle und die Art der Produktionsanlage.
Der Dynamische Stromtarif der Stadtwerke Neuss

Managen Sie Ihre Stromkosten
- mit dem dynamischen Stromtarif der Stadtwerke Neuss
von zuhause oder von unterwegs.
Der dynamische Stromtarif als Alternative zu den bisherigen Festpreistarifen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die meisten Stromkunden kennen Stromtarife mit festem Grund- und festem Arbeitspreis. Beide bleiben über einen längeren Zeitraum konstant, unabhängig davon, wie hoch das Stromangebot ist. Wenn sich einzelne Preisbestandteile über einen längeren Zeitraum ändern, passen die Energieversorger ihre Preise an.
Dynamische Stromtarife haben keinen festen Strompreis.
In diesen Tarifen ändert sich der Strompreis je nach Angebot viertelstündlich.
Er richtet sich jeweils nach dem aktuellen Preis an der Strombörse, dem Großhandel für Strom, bei dem Stromlieferanten ihren Strom einkaufen.
Dieser Preis ändert sich ständig am Tag. So wird Strom aus erneuerbaren Energien billiger, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint – vor allem wenn die Nachfrage niedrig ist. Der dynamische Tarif spiegelt dabei die Strompreisschwankungen und gibt dies unmittelbar an den Stromkunden weiter.
Das bedeutet, der Kunde hat mit dem dynamischen Stromtarif die Möglichkeit, Strom dann zu nutzen, wenn er am günstigsten ist und Strom zu sparen, wenn er teuer ist.

Die wichtigste Voraussetzung, um einen dynamischen Stromtarif bei den Stadtwerken Neuss abschließen zu können, ist die Installation eines sogenannten
- „intelligenten Messsystems“ (iMS), auch Smart Meter genannt.
Dieser Zähler erfasst alle 15 Minuten die Strom-Verbrauchsdaten des Kunden.
So wird der Stromverbrauch des Kunden exakt nach den viertelstündlichen Börsenpreisen abrechenbar.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Elementen:
- einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und
- einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway).
Die zweite Voraussetzung ist, Sie wohnen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss, da unser dynamischer Tarif von uns nur im eigenen Grundversorgungsgebiet angeboten wird.
Die Bundesnetzagentur unterscheidet im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler.
Solche Zähler spiegeln dem Kunden durch eine detaillierte Verbrauchsdarstellung den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit.
Eine moderne Messeinrichtung kann jedoch nicht unmittelbar fernausgelesen werden, und es werden keine Zählerstände übermittelt.
Intelligente Messsysteme (iMS) sind digitale Stromzähler, die zusätzlich mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet sind.
Über dieses Gateway werden Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die eingespeiste Energie oder die Leistung fernausgelesen.
Alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh erhalten künftig ein intelligentes Messsystem.
Das betrifft auch Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung ab 7 kW.
Haushalte mit einem niedrigeren Jahresverbrauch werden bei einem turnusgemäßen Zählerwechsel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber nichts anderes vorsieht.
Ab 2025 kann jeder bei seinem Messstellenbetreiber ein iMS, unabhängig vom Verbrauch, anfragen.

Für den Einbau des intelligenten Messsystems ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ zuständig, solange und soweit kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
In Neuss ist die Westnetz GmbH der „grundzuständige Messstellenbetreiber“ gemäß § 3 MsbG.
• Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund
• www.westnetz.de
- Transparente Kosten durch monatliche, genaue Abrechnung Ihres Verbrauchs - keine Abschlagszahlungen
- Sie profitieren von einem flexiblen Energiepreis, der sich über den Tagesverlauf viertelstündlich ändert
- Der Kunde profitiert von niedrigen, teilweise sogar negativen Börsenpreisen
- Sie können Strom dann verbrauchen, wenn er besonders günstig ist
- Bei entsprechendem Nutzungsverhalten leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes
- Der dynamische Stromvertrag ist besonders attraktiv beim Betrieb von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen, bei denen sich der Energieverbrauch durch den Kunden steuern lässt
- Der eigene Stromverbrauch wird mit dem intelligenten Stromzähler und einer entsprechenden „Stadtwerke Neuss App“ transparent und sichtbar
- Durch die direkte Weitergabe der Börsenpreise besteht für den Kunden das Risiko, zeitweise einen hohen Preis für Strom zu zahlen.
- Keine Preisgarantie
- Ein Basis-Stromverbrauch ist auch in Hochpreiszeiten notwendig
- Für ein intelligentes Messsystem hat der Gesetzgeber höhere Zählerkosten festgelegt. Hier sind jedoch Preisobergrenzen eingeführt. Nähere Informationen findet man in den Preisblättern* des Messstellenbetreibers Westnetz.
- Als Stromkunde im dynamischen Tarif muss man einen größeren Zeitaufwand für die tägliche Stromverbrauchsplanung einkalkulieren, da es nötig ist, die Strompreise und den Verbrauch im Blick zu behalten und zu steuern.
Die Stadtwerke Neuss bieten in ihrem Versorgungsgebiet außerhalb der Grundversorgung neben den Festpreistarifen auch den Tarif "neuss|strom dynamisch" an.
Details zum Tarif (Preisstand 01.01.2025):
- Verbrauchspreisermittlung auf Basis variabler Spotmarktpreise
- Voraussetzung: intelligentes Messsystem
- Mindestvertragslaufzeit: keine
- Preisgarantie: keine
- Spotmarktpreis:1) dynamisch in Cent/kWh
- Verbrauchspreis:1) 19,069 Cent/kWh (netto)
- Grundpreis:1) 16,68 Euro/Monat (netto)
Ja, ich interessiere mich für den dynamischen Stromtarif der Stadtwerke Neuss. Bitte erstellen Sie mir ein Angebot für meine Lieferstelle in Neuss.
»Hier geht es zum Online-Kontaktformular.
1) Der zu zahlende Strompreis setzt sich aus den folgenden drei Preisbestandteilen zusammen:
• Grundpreis,
• Spotmarktpreis,
• Verbrauchspreis.
Die Höhe des Grundpreises und des Verbrauchspreises werden bei Vertragsschluss vereinbart.
Der Spotmarktpreis wird anhand der auf der Energiebörse EPEX Spot veröffentlichten Preise bestimmt und versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer. Im Grundpreis und im Verbrauchspreis ist die Umsatzsteuer ebenfalls nicht enthalten (Nettopreise).
Übersicht Stromkennzeichnung

Der Grüne Strom der Stadtwerke Neuss ist vollkommen emissionsfrei. Das garantiert das sogenannte ,,watergreen-Zeichen".
watergreen ist eine Initiative der ASEW, der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im Verband kommunaler Unternehmen. In ihr sind mehr als 300 Stadtwerke für den Klimaschutz aktiv.
Fachleute des TÜV NORD überprüfen und zertifizieren das Stromprodukt watergreen in jährlichen Abständen.
Unser Service - Ihre Fragen und Anliegen
Kundenservice
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder unseren Rückrufservice nutzen?
Sie ziehen um oder haben Fragen zu den Themen An- und Abmeldung?
In unserem Kundenservice-Bereich finden Sie alle wesentlichen Infos, Kontaktdaten und Formulare.
- Zählerstände mitteilen
- An- und Abmeldung
- Ummeldung (Umzug)
- 24-h-Notdienst
- Terminvereinbarung
- Telefonische Erreichbarkeit & Rückrufservice
- E-Mail-Kontakt
- Anfahrt und Öffnungszeiten
Zum Kundenservice
E-Mobilität - Grüner Sprit aus der Steckdose
Sie möchten sich ein Elektrofahrzeug anschaffen und benötigen noch die passende Lademöglichkeit? Wir begleiten Sie gerne - von der ersten Beratung bis zur Installation.
Mit unserer Ladekarte tanken Sie anschließend an allen Ladesäulen der Stadtwerke Neuss und in unserem Partnerverbund.
»Alle Informationen rund um das Thema Elektromobilität finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Strom
FAQs Strom
Unser KundenCenter Energie & Wasser hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter der nebenstehenden Rufnummer.
Um Ihren Zählerstand mitzuteilen, nutzen Sie am besten unser Online-Formular.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen unsere Hotline 0800 - 5310 135 zur Verfügung.
Im folgenden finden Sie oft gestellte Fragen und Antworten zur Bedienung und Funktionsweise der MeDa-Zähler, die der Netzbetreiber Westnetz GmbH (innogy) aktuell einbaut.
»Zur Informationsseite der Westnetz GmbH
Stromstörungen können Sie rund um die Uhr unter folgender Rufnummer melden:
0800-411 22 44
(kostenfrei)
Das Neusser Stromnetz betreibt die
Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
www.westnetz.de
Sie sind bereits Kunde der Stadtwerke Neuss und ziehen innerhalb des Versorgungsgebietes um?
Dann ist die Ummeldung das Mittel der Wahl. Nutzen Sie hierfür bequem unser Online-Formular oder melden Sie sich persönlich bei uns.
Was wird zur Ummeldung benötigt?
- Zählernummer Ihrer alten Wohnung
- Zählerstand (bei Schlüsselübergabe der alten Wohnung)
- Neue Anschrift
- Zählernummer Ihrer neuen Wohnung
- Zählerstand (bei Schlüsselübergabe der neuen Wohnung)
Die Stadtwerke Neuss versorgen ihre Kunden mit umweltschonendem Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Im Klartext heißt das: 0 g/kWh CO2-Emissionen sowie 0,0000 g/kWh radioaktiver Abfall. Jede Kilowattstunde, die unsere Stromkunden verbrauchen, wird klimaneutral und damit CO²-frei erzeugt.
Die Grund- und Ersatzversorgung geht auf eine Verordnung des Gesetzgebers zurück, die Stromgrundversorgungsverordnung. Diese schützt Ihre Rechte als Verbraucher. So wird gewährleistet, dass Sie bei einem Wechsel des Lieferanten nicht ohne Versorgung mit Strom sind. Wenn Ihr bisheriger Stromversorger z. B. Insolvenz anmeldet oder aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, Sie mit Energie zu versorgen, springen die Stadtwerke Neuss als Grund- und Ersatzversorger für Sie ein. Sie erhalten dann zuverlässig den "Grünen Strom" der Stadtwerke Neuss.
Gesetzliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt seit dem 13. Juli 2005. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 8. November 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft getreten, zuletzt geändert am 4. November 2010.
Der zuständige Netzbetreiber ist die Westnetz GmbH. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung eines Strom-Hausanschlusses daher an die
Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
www.westnetz.de
bis 30kW Anschlussleistung:
Telefon: 0800-937 863 89
(kostenfrei)
ab 30kW Anschlussleistung:
Telefon: 02131-71 22 61
Telefon: 02131-71 22 69
Natürlich steht es Ihnen frei zu widersprechen, daraus würden sich allerdings keine rechtlichen Konsequenzen ergeben. Zu Ihrem Verständnis:
Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten. Demnach ist eine Preiserhöhung nach § 39 des StromPBG (Strompreisbremsengesetz) zulässig. Da wir ausschließlich die gestiegenen Einkaufspreise und die staatlichen Umlagen an unsere Kunden weitergeben, entsprechen die Preisanpassungen außerdem der Billigkeit gemäß § 315 BGB.
E-Sharing - umweltschonend, leise und emissionsfrei
