Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle
Wir möchten, dass Sie mit unserem Service jederzeit zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, informieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice.
Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Stadtwerke Neuss zu wenden:
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Moselstr. 25-27
41464 Neuss
Telefon: 0800-5310-135
Telefax: 02131-5310-199
E-Mail: Privatkunden(at)stadtwerke-neuss.de
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Neuss beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240-0
info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 8.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de) wenden.
Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV an.
Gerne können Sie sich mit unserem Kundencenter Energie und Wasser in der Moselstraße 25-27, 41464 Neuss in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir unterstützen Sie hier gerne.