Informationen für unsere Gaskunden nach § 9 EnSiKuMaV

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSiKuMaV) erlassen, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist. Hiernach erhalten alle Kunden von Gas- und Wärmeversorgern Informationen über ihren Energieverbrauch in der Vergangenheit, eine Prognose auf Basis aktueller Preise und zusätzliche Hinweise über ihr Einsparpotenzial. 

Energiekosten-Vergleich (EnSikuMaV)
Die Turbulenzen an den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde! Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: Beim Heizen!

In der beigefügten Übersicht stellen wir Ihnen anhand beispielhafter Verbrauchssituationen dar, wieviel Kilowattstunden und vor allem wieviel Geld Sie durch eine Absenkung der Raumtemperatur um 1° C einsparen können. 

Gem. § 9 EnSikuMaV sind die Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder Nutzer von Wohneinheiten als Endkunden wie folgt zu informieren:

  • Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode,
     
  • Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit für eine vergleichbare Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung des am 1. September 2022 in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, berechnet unter Zugrundelegung des Energieverbrauchs der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode und
     
  • Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro unter Heranziehung der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.


Ihren letztjährigen Erdgasverbrauch können Sie der letzten Abrechnung entnehmen. Unter folgendem Link »Energiekosten-Vergleich (§ 9 EnSiKuMaV) sehen Sie das allgemeine Kosteneinsparungspotenzial auf Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte. Eine kundenindividuelle Berechnung gem. § 9 EnSikuMaV auf Basis der Grundversorgungspreise werden wir jedem Kunden bis Ende 2022 zusenden.

Bitte beachten Sie: Die Absenkung der Raumtemperatur ist nur eine von vielen Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren. Weitere Energiespartipps finden Sie auf unserer Internetseite sowie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.