Staatliche Soforthilfe im Dezember


Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache Lösung entschieden:

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren automatisch von der Soforthilfe.

Die Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs.
Dieser Verbrauch wird mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis multipliziert.

 

  • Sie haben einen Lastschrifteinzug vereinbart?
    Sie müssen nichts tun. Der Dezemberabschlag wird nicht eingezogen, bzw. umgehend an Sie zurücküberwiesen, wenn er versehentlich schon abgebucht wurde.
     
  • Sie überweisen den monatlichen Abschlag per Dauerauftrag?
    Sie müssen keine Zahlung für Dezember leisten. Unterbrechen Sie den Dauerauftrag für den Monat Dezember.
     
  • Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag in bar oder per Überweisung?
    Sie müssen für Dezember keine Zahlung leisten.


In Ihrer Jahresabrechnung wird dann die genaue Summe des weggefallenen Dezemberabschlags mit dem endgültigen Entlastungsbetrag abgeglichen (ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis).
Sollte es hier eine Differenz geben, wird diese in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. 
 

Hilfe für Wärmekunden


Auch Wärmekunden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (unter anderem Jahresverbrauch bis max. 1.500.000 kWh) die Dezember-Soforthilfe.

Ihre Entlastung berechnet sich aus der Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlags von 20 Prozent.

Hilfe für größere Unternehmen und Einrichtungen


Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung) unter bestimmten Voraussetzungen.

Informationen hierzu haben wir unter nachfolgendem Link für Sie zusammengestellt.

Energiesparen ist wichtig

Ab März 2023 werden in der nächsten Stufe Energiepreisbremsen die Preise für Strom, Gas und Wärme weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein.

Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten.

Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.


Energiespartipps für zuhause

Auf unserer Internetseite haben wir verschiedene Tipps zum Thema "Energiesparen" für Sie zusammengestellt: Unter anderem in den Bereichen Heizen & Lüften, Waschen & Trocknen oder Kühlen & Gefrieren. 

Jeden Monat finden Sie außerdem ein aktuelles Video zum "Energiespartipp des Monats" auf unserer Internetseite.

»Zu den Energiespartipps