Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember ausgelaufen

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählten auch die sogenannten Strom- und Gaspreisbremsen.
 

  • Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme endeten zum 31.12.2023. Eine Verlängerung bis zum Frühjahr 2024, die sich die Regierung offen gehalten hatte, entfällt.
  • Deshalb gilt für Ihren gesamten Energiebezug durch die Stadtwerke Neuss seit dem 01.01.2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.



Was bedeutet das Auslaufen der Energiepreisbremsen für mich?

Durch das Ende der Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 entfällt die finanzielle Deckelung der Strom- und Erdgaspreise.

Bei Kundinnen und Kunden, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Grenzwert von 40 Cent (brutto) für Strom bzw. 12 Cent (brutto) für Erdgas liegt, wird ab dem 1. Januar 2024 der vertraglich festgelegte Preis berechnet. 


Wo finde ich den Arbeitspreis meines aktuellen Tarifes?

Sie finden Ihren aktuellen Arbeitspreis auf Ihren Vertragsunterlagen sowie im Online-Kundenportal der Stadtwerke Neuss auf der Website, wenn Sie dort angemeldet sind.

Videos: Strom- und Gaspreisbremse einfach erklärt

Informationen zur Strompreisbremse

Wie funktioniert die Strompreisbremse?
 

  • Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauches preislich gedeckelt, der vom Netzbetreiber prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
     
  • Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet.
     
  • Man bekommt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 40 ct/kWh. Diese wird in die monatlichen Abschläge eingerechnet. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.

    Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis.
     
  • Beispiel:
    Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Vorjahresverbrauch von 3.500 kWh im Grundversorgungstarif neuss|strom classic ergibt sich eine Entlastung von ca. 100 €/Jahr.

Informationen zur Gaspreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
 

  • Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. 
     
  • Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh haben, sind das 12 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. 
     
  • Man bekommt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 12 ct/kWh. Diese wird in die monatlichen Abschläge eingerechnet. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.

    Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis.
     
  • Beispiel:
    Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Vorjahresverbrauch von 18.000 kWh im Grundversorgungstarif G6 ergibt sich eine Entlastung von ca. 650 €/Jahr.


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