Finanzielle Unterstützung in der Energiekrise
Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Strom-, Gas- und Wärmekunden.
Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, setzt die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen um:
- Die Soforthilfe im Dezember 2022 hat einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 geschaffen und die Zeit bis zur Einführung der Energiepreisbremsen im März diesen Jahres überbrückt.
- Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme starten ab 1. März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Sie sind ebenfalls Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung.
Einführung der Strompreisbremse
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
- Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauches preislich gedeckelt, der vom Netzbetreiber prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
- Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet.
- Man bekommt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 40 ct/kWh. Diese wird in die monatlichen Abschläge eingerechnet. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis.
- Beispiel:
Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Vorjahresverbrauch von 3.500 kWh im Grundversorgungstarif neuss|strom classic ergibt sich eine Entlastung von ca. 100 €/Jahr.
Häufige Fragen zur Strompreisbremse
Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die erste Berechnung der Strompreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Wenn Sie weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Stromverbrauches zu einem garantierten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Sie müssen selbst nichts weiter tun. Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März 2023.
Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der beim Strom unter 40 ct/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch selbstverständlich diesen vereinbarten Preis und sparen so noch mehr Kosten für Energie ein.
Wenn Sie 2023 den Stromversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann.
Hierfür reichen Sie bei diesem Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.
Eindeutig ja! Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet.
Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird.
Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt.
Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent netto (d.h. zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt.
Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zur Internetseite der Bundesregierung, die dort aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen bereitstellt:
»Mehr zur Gas- und Strompreisbremse auf den Internetseiten der Bundesregierung
»FAQs zur Gas- und Wärmebremse der Bundesregierung
Einführung der Gaspreisbremse
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
- Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
- Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh haben, sind das 12 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter.
- Man bekommt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 12 ct/kWh. Diese wird in die monatlichen Abschläge eingerechnet. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis.
- Beispiel:
Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Vorjahresverbrauch von 18.000 kWh im Grundversorgungstarif G6 ergibt sich eine Entlastung von ca. 650 €/Jahr.
Wichtige Fragen zu Gaspreisbremse
Der zugrundliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die erste Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Sie müssen selbst nichts weiter tun. Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März 2023.
Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch selbstverständlich diesen vereinbarten Preis und sparen so noch mehr Kosten für Energie ein.
Ja. Wenn Sie 2023 den Gasversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei diesem Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Eindeutig ja! Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird.
Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird.
Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zur Internetseite der Bundesregierung, die dort aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen bereitstellt:
»Mehr zur Gas- und Strompreisbremse auf den Internetseiten der Bundesregierung
»FAQs zur Gas- und Wärmebremse der Bundesregierung
Einführung der Wärmepreisbremse
Fernwärmepreise der Stadtwerke günstiger als Preisbremse
Liebe Kundinnen und Kunden,
unsere aktuellen Fernwärmepreise liegen aktuell unter der Energiepreisbremse von 9,5 ct/kWh brutto. Deshalb zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch selbstverständlich nur diesen mit uns vereinbarten günstigeren Preis und sparen so noch mehr Kosten für Energie ein.
Die nachfolgenden Regelungen zur Preisebremse für (Fern-)wärme stellen wir hier dennoch der Vollständigkeit halber zum Nachlesen bereit.
Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?
- Mit der Wärmepreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert
wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
- Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden haben, sind das 9,5 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter.
- Man bekommt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 9,5 ct/kWh. Diese wird in die monatlichen Abschläge eingerechnet. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis.
Wichtige Fragen zur Wärmepreisbremse
Die erste Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März 2023.
Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattsunde.
Sie müssen nichts weiter tun. Wir senken Ihren monatlichen Abschlag für Wärme ab März 2023 um den entsprechenden Entlastungsbetrag.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März.
Der zugrundliegende Wärmeverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März
Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch selbstverständlich diesen vereinbarten Preis und sparen so noch mehr Kosten für Energie ein.
Haushalte, die weniger als das 80-Prozent-Kontingent ausschöpfen, bekommen für jede eingesparte Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif erstattet.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Eindeutig ja! Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird.
Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird.
Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zur Internetseite der Bundesregierung, die dort aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen bereitstellt:
»Mehr zur Gas- und Strompreisbremse auf den Internetseiten der Bundesregierung
»FAQs zur Gas- und Wärmebremse der Bundesregierung