Zahlungsschwierigkeiten wegen Corona?
Sprechen Sie uns an!

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Die aktuelle Corona-Situation kann Privatpersonen und Kleinstunternehmen in die Situation bringen, Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen zu können.

Die Stadtwerke Neuss sind für Sie da und beraten Sie über sinnvolle Alternativen zur Zahlungsaussetzung. 


Wir haben für Sie eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet, an die Sie Ihre Fragen per E-Mail richten können.

  • Zahlungshilfe@stadtwerke-neuss.de

 

Damit wir Ihnen bestmöglich weiterhelfen können, stellen Sie uns bitte Folgendes als E-Mail-Anhang zur Verfügung:

  • Eine Telefonnummer, unter der wir Sie gut erreichen können
  • Nachweise, dass Sie die Kriterien zur Anwendung des Leistungsverweigerungsrechts erfüllen
  • ein Foto Ihres aktuellen Zählerstandes (falls Sie ein Kleinstgewerbe betreiben)

Schnelle und unbürokratische Hilfe
Wir versprechen Ihnen eine schnelle und unbürokratische Hilfe - ob es sich um eine Änderung des monatlichen Abschlages handelt oder Zwischenrechnungen - wir finden eine individuelle Lösung für Sie. 

Wir möchten den Kunden, die von dem ab 1. April 2020 geltenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, Alternativen zur Zahlungsaussetzung anzubieten. Nach Ablauf der gesetzlichen Sonderregelung (derzeit ab dem 1. Juli 2020) eine Rechnung zu begleichen, die alle aufgelaufenen Forderungen enthält, verlagert das Problem nur zeitlich. Deshalb melden Sie sich bitte bei uns, damit wir gemeinsam eine gute Lösung finden können!