Das neue Gas kommt - Wir machen Ihre Versorgung sicher

Warum wird aus L-Gas H-Gas?

Die rheinische Region wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die Stadtwerke Neuss schon heute. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen, vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Im Juli 2021 haben auch wir schrittweise die Umstellung auf H-Gas in unserem Erdgasnetz begonnen. Insgesamt wird sich der Umstieg von L- auf H-Gas über rund 5 Jahre hinweg bis 2025 erstrecken.

Was die Erdgasumstellung für Sie als Kunde der Stadtwerke Neuss konkret bedeutet, haben wir für Sie in diesem Web-Spezial zusammengestellt.

Das Wichtigste aber gleich vorweg:

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie – und dies im Regelfall kostenlos
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das H-Gas nicht.

Wie läuft die Anpassung ab?

Im Wesentlichen geht es um den Austausch der Gasdüsen an allen Brennern der Gasgeräte. Dies übernehmen speziell ausgebildete Fachfirmen in unserem Auftrag.
So ist ein reibungsloser Umstieg ohne Versorgungsunterbrechung garantiert. Zwei Mal (ggf. drei Mal) kommen diese Fachfirmen hierfür zu Ihnen nach Hause:

  • Der erste Besuch: Die Geräteerhebung

Vor der Geräteanpassung ermittelt ein Monteur, welches Gerät bei Ihnen im Einsatz ist und wann es umgestellt werden muss.

  • Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung

Zu dem in der Erhebung ermittelten Zeitpunkt wird das Gerät durch einen Monteur auf H-Gas angepasst.

  • Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung

Der gesamte Prozess (Geräteerhebung und -anpassung) wird durch unabhängige Stichproben kontrolliert.

Der erste Besuch: Die Geräteerhebung

Um aufzunehmen, was genau an Ihrem Gasbrenner, Ihrer Gastherme oder Ihrem Gasherd umzurüsten ist, wird im Vorfeld im Rahmen der Geräteerhebung der konkrete Umrüstungsbedarf erfasst. So stellen wir sicher, dass bei der späteren eigentlichen Geräteanpassung der Monteur alle notwendigen neuen Einbauteile und Werkzeuge dabei hat.

Die Geräteerhebung hat zudem Einfluss auf Ihren persönlichen Anpassungstermin. Denn je nachdem, welche Geräte im Einsatz sind, können diese bereits vor dem Wechsel zum H-Gas umgerüstet werden. Andere müssen sehr zeitnah zur erstmaligen Einspeisung des neuen H-Gases (direkt davor oder danach) angepasst werden. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anpassung ist außerdem der Zustand Ihres Gasgerätes. Dieser wird im Rahmen der Geräteerhebung mit einer Abgasprüfung ermittelt. Einige wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte können sowohl mit L- als auch mit H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Ihren konkreten Erhebungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung

Bei einem zweiten Besuch werden dann die Geräte auf die energiereichere H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder Ihr Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Auch dieser Schritt wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Ihren konkreten Anpassungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung

Bei zehn Prozent der Kunden wird ein dritter Besuch vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine im technischen Regelwerk der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle, die die gesamten durchgeführten Arbeiten und die einzelnen Monteure überprüft. Nur so kann die Qualität zuverlässig gesichert werden. Auch dieser Termin wird Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mitgeteilt.

Was muss ich tun?

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Wir kümmern uns um die Anpassung. Und was müssen Sie tun? Vor allem eines: Sehr wichtig ist es, dass Sie zum vereinbarten Termin im Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Der reibungslose Ablauf der Umstellung in Ihrem Viertel, Ihrer Straße, steht und fällt mit der Termintreue von Ihnen, unseren Kunden.

Ebenfalls wichtig ist es, dass Ihr Gasgerät frei von technischen Mängeln ist. Wir empfehlen Ihnen daher – auch ganz generell – Ihr Gasgerät regelmäßig warten zu lassen. Die Anpassung ersetzt diese Wartung nicht. Ganz im Gegenteil: Werden im Zuge der Umstellung erhebliche Mängel an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Die eigentliche Umstellung auf H-Gas ist dagegen in aller Regel für Sie kostenfrei, da diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt werden.

Für weitere Informationen sehen Sie unsere "Fragen und Antworten".

Welche Kostenzuschüsse gibt es?

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das H-Gas anpassbar.

Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes).

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzungen:
Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).

Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzungen:
Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:

  • 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
  • 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
  • 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.

Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein.
Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Inbetriebnahme eines neuen Erdgasgerätes

Falls Sie sich vor der Umstellung ein neues Gasgerät anschaffen möchten oder Ihr altes Gerät technisch leider nicht mehr anpassbar ist, bitten wir Sie vor der Inbetriebnahme des neuen Gerätes die beiden unten stehenden Formulare von Ihrem Installateur ausfüllen zu lassen und an uns zurückzusenden. Die entsprechenden Anschriften finden Sie oben in den Formularen.

Wann geht es bei mir los?

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So wie Sie werden in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Diese große logistische Herausforderung setzt eine professionelle Planung voraus, an der die Stadtwerke Neuss seit langem arbeiten. Dies machen wir in enger Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen.

Der Terminplan konkretisiert sich im Laufe des Projekts. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir Ihnen jedoch bereits mitteilen, dass das Erdgasnetz in zwei Schritten umgestellt wird:

  • Am 6. Juli 2021 ist die Umstellung der Stadtteile Hoisten, Weckhoven, Speck/Wehl und Helpenstein auf H-Gas erfolgt.
  • Voraussichtlich im Juni 2025 erfolgt in Neuss die Umstellung aller übrigen Stadtteile. Alle betroffenen Haushalte werden zwei Jahre vor dem Umstelltermin schriftlich von uns benachrichtigt. Das ist im März 2023 geschehen. Ab Mitte August 2023 beginnt die Erfassung der Erdgasgeräte.


Bitte beachten Sie: Je nach Verlauf der Gasleitungen können an den Außengrenzen der Stadtteile einzelne Häuser statt im Juli 2021 erst im Juni 2025 (und umgekehrt) von der Umstellung betroffen sein.

Fragen und Antworten

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Telefon und Postanschrift

  • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
    -Erdgasumstellung-
    Moselstraße 25-27
    41464 Neuss

  • 02131 - 5310 133