Erklärung zur Barrierefreiheit 
für die NEmo Shuttle App


Dies ist die Barrierefreiheitserklärung für die Standardversion der iOS & Android Fahrgast-App, die von der Via Mobility DE GmbH in Berlin bereitgestellt wird. Die Stadtwerke Neuss betreiben eine Version dieser Anwendung unter dem Namen “NEmo Shuttle”.

Die Stadtwerke Neuss bemühen sich, ihre App „NEmo Shuttle“ im Einklang mit der Barrierefreie-­Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen-BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Geltungsbereich 
Diese Erklärung gilt für die App „NEmo Shuttle“. 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Die im Geltungsbereich genannten App-Inhalte sind teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar. Wir arbeiten im Moment daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern und zu optimieren. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der App-Inhalte eingegriffen werden muss. 


Evaluationsmethode
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-­Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. 
Eine Standardversion der App wurde zuletzt im November 2024 getestet. Der Test wurde von Level Access durchgeführt.


Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit unserer App „NEmo Shuttle“ weiter zu verbessern. Durch die Bedienungshilfen der Mobilfunkgeräte lässt sich die App "NEmo Shuttle" auf die individuellen Bedürfnisse (wie zum Beispiel Kontraste, Schriftgrößen, Farben und Vorlesemöglichkeiten) anpassen. 


Feedback und Kontaktangaben 
Sie sind in unserer App „NEmo Shuttle“ auf Inhalte gestoßen, 

- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.2-konform sind
- die inhaltlich unklar sind? 

Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik an die E-Mailadresse info@stadtwerke-neuss.de zukommen. 


Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen 
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Neuss nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg wenden. 
Die Stelle soll die Umsetzung der Barrierefreiheitspflichten für Produkte und Dienstleistungen überwachen, die mit Wirkung seit 28. Juni 2025 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt sind. 


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt