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Vor-Ort-Services & Terminvereinbarung
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BIC: WELA DE DN
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Anmelden, Ummelden, Abmelden - ganz einfach online erledigen
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Sie betreiben Ihr Gewerbe neu im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss oder möchten gerne zu uns wechseln? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen. Freuen Sie sich auf eine zuverlässige, umweltschonende und wirtschaftliche Energie- und Wasserversorgung.
Wenn Sie Ihr Unternehmen bei uns anmelden möchten, können Sie dies besonders komfortabel über unseren Tarifrechner erledigen. Alternativ stehen wir Ihnen gerne auch persönlich in Ihrem KundenCenter Energie & Wasser zur Verfügung.
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Sie sind mit Ihrem Unternehmen bereits Kunde der Stadtwerke Neuss und ziehen innerhalb des Versorgungsgebietes um? Dann ist die Ummeldung das Mittel der Wahl. Nutzen Sie auch hierfür bequem unser Onlineformular oder melden Sie sich persönlich bei uns.
Auch bei gewerblichen Umzügen interessant: Neben dem Formular zur Ummeldung finden Sie in unserer Umzugsrubrik auch eine Vielzahl an hilfreichen Tipps, Checklisten und Downloads rund um das Thema Umzug!
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Sie verlassen die Region Neuss? Gerne versorgen wir Sie auch weiterhin mit unserem grünen Strom.
Bitte nutzen Sie unser »Kontaktformular, damit wir Ihnen ein individuelles Stromangebot unterbreiten können.
Wenn Sie nicht mehr von den Stadtwerken Neuss versorgt werden möchten, können Sie uns dies über unser Abmeldeformular online mitteilen.
24h-Notdienst – Bei Störungen immer erreichbar
Rechtliches
Allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise in Niederspannung für Grundversorgung, § 36 Abs. 1 EnWG/ für Ersatzversorgung, § 38 Abs. 1 EnWG
Veröffentlichung nach GasGVV § 2 Abs. 3 und StromGVV § 2 Abs. 3 S. 3
- Stromgrundversorgungsverordnung und Ergänzende Bedingungen - Strom GVV (PDF, 524 kB)
- Gasgrundversorgungsverordnung und Ergänzende Bedingungen - Gas GVV (PDF, 474 KB)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV (PDF, 333 KB)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und Ergänzende Bedingungen - AVBFernwärmeV (PDF, 545 KB)
Preisblätter Strom
- Tarife gültig seit 01.01.2023 - (mit endgült. Netzentgelten)
- Bekanntgabe der neuen Strompreise ab 01.01.2023 (PDF, 102 KB)
- Preisblatt neussIstrom garant 2024 treue (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neuss|strom treue (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neuss|strom e-mobil (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom classic gemeinschaft (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmepumpe classic (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmepumpe treue (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmespeicher1 classic (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmespeicher1 treue (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmespeicher2 classic (PDF, 174 KB)
- Preisblatt neussIstrom wärmespeicher2 treue (PDF, 174 KB)
Grundversorgung Strom
- Tarife gültig seit 01.01.2023 - (mit endgült. Netzentgelten)
Ersatzversorgung Strom
AGB Strom
- AGB: neuss|strom garant 2024 treue (PDF, 900 KB)
- AGB: neuss|strom treue (PDF, 900 KB)
- AGB: neuss|strom e-mobil (PDF, 838 KB)
- AGB: neuss|strom wärmepumpenstrom (PDF, 900 KB)
- AGB: neuss|strom wärmespeicher1 (PDF, 909 KB)
- AGB: neuss|strom wärmespeicher2 (PDF, 876 KB)
Preisblätter Gas (7% MwSt.)
- Tarife gültig bis 30.09.2023 -
- Bekanntgabe neue Gaspreise ab 01.04.2023 (PDF, 102 KB)
- Preisblatt: neuss|gas garant 2024 treue
- Preisblatt: neuss|gas treue
- Preisblatt: neuss|gas mehrwärme
- Preisblatt: neuss|gas klima
- Preisblatt: Grundpreistarif Haushalt Contracting G2
- Preisblatt: Grundpreistarif VV bis 19 kW Contracting G6
Preisblätter Gas (7% MwSt.)
- Tarife gültig ab 01.10.2023 -
- Bekanntgabe neue Gaspreise (PDF, 102 KB)
- Preisblatt: neuss|gas garant 2024 treue
- Preisblatt: neuss|gas treue
- Preisblatt: neuss|gas mehrwärme
- Preisblatt: neuss|gas klima
- Preisblatt: Grundpreistarif Haushalt Contracting G2
- Preisblatt: Grundpreistarif VV bis 19 kW Contracting G6
Grundversorgung Gas (7% MwSt.)
- Tarife gültig bis 30.09.2023 -
- Preisblatt: Kleinverbrauchstarif G1
- Preisblatt: Grundpreistarif Haushalt G2 (bis ca. 11.000 kWh)
- Preisblatt: Grundpreistarif G6 (ab ca. 11.000 kWh)
Grundversorgung Gas (7% MwSt.)
- Tarife gültig ab 01.10.2023 -
- Preisblatt: Kleinverbrauchstarif G1
- Preisblatt: Grundpreistarif Haushalt G2 (bis ca. 11.000 kWh)
- Preisblatt: Grundpreistarif G6 (ab ca. 11.000 kWh)
Ersatzversorgung Gas
AGB Gas
- AGB: neuss|gas garant 2024 treue (PDF, 845 KB)
- AGB: neuss|gas treue (PDF, 311 KB)
- AGB: neuss|gas mehrwärme (PDF, 848 KB)
- AGB: neuss|gas klima (PDF, 848 KB)
Preisblätter und AVB Wasser V
- Bekanntgabe neue Wasserpreise ab 01.01.2023 (PDF, 333 KB)
- Allgemeine Verordnung über die Versorgung mit Wasser - AVB Wasser, gültig ab 01.01.2023 (PDF, 301 KB)
Preisblatt und AGB Fernwärme
- Bekanntgabe neue Fernwärmepreise ab 01.10.2023 (PDF, 270 KB)
- Preisblatt: Fernwärme bis 30.09.2023 - 7 % MwSt (PDF, 441 KB)
- Preisblatt: Fernwärme ab 01.10.2023 - 7 % MwSt (PDF, 199 KB)
- AGB: Fernwärme (PDF, 372 KB)
Datenschutzerklärung zu Energielieferverträgen
Widerrufserklärung
Sie haben die Möglichkeit, als Energiekunde von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Sollte der Fall eintreten, können Sie hier unsere Muster-Widerrufserklärung als PDF downloaden, ausfüllen und per Fax oder Post an uns senden.
Sie können uns das ausgefüllte PDF selbstverständlich auch auf elektronischen Wege per E-Mail an energieabrechnung@stadtwerke-neuss.de zusenden.
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle
Wir möchten, dass Sie mit unserem Service jederzeit zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, informieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice.
Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Neuss, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Stadtwerke Neuss zu wenden:
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Moselstr. 25-27
41464 Neuss
Telefon: 0800-5310-135
Telefax: 02131-5310-199
E-Mail: Privatkunden(at)stadtwerke-neuss.de
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Neuss beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadtwerke Neuss die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Neuss und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240-0
info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Neuss der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 8.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die Stadtwerke Neuss sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de) wenden.
Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV an.
Gerne können Sie sich mit unserem Kundencenter Energie und Wasser in der Moselstraße 25-27, 41464 Neuss in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir unterstützen Sie hier gerne.