Neusser Unternehmen setzen auf unsere nachhaltigen und effizienten Energieservices
Erneuerbare Energien - eine wichtige Säule nachhaltiger Energiepolitik
Die Energiewende, der Umstieg von einer fossilen oder nuklearen auf eine nachhaltige Energiegewinnung, ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit und die Ansprüche an zukünftige Energiequellen sind dementsprechend hoch. Unbegrenzt sollen sie sein, dazu ökologisch verträglich und bezahlbar.
Die Zukunft der Energiegewinnung liegt daher in der Ausschöpfung regenerativer Energiequellen. Als kommunales Versorgungsunternehmen haben die Stadtwerke Neuss eine Vorreiterrolle inne und sehen sich in der Pflicht, den Energiewandel voranzutreiben.
Mit unserem breiten Angebotsspektrum von Solarenergie, Biomasse-Anlagen, Hybridtechnik sowie Windkraftanlagen bieten wir bereits heute einen beachtlichen Mix alternativer Energiefelder und wollen auch künftig eine klimaschonende Energieversorgung voranbringen. Darüber hinaus unterstützen wir in Neuss ansässige Unternehmen gezielt dabei, auf klimafreundliche Energiequellen zu setzen.
Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?
Möchten Sie wissen, ob Ihre Dachflächen für die Nutzung von Solarenergie bzw. Solarthermie geeignet sind? Auskunft darüber gibt Ihnen das Solarpotentialkataster Neuss. Außerdem erhalten Sie Tipps zu Planung und Bau einer eigenen Solaranlage.
Das Solarpotentialkataster Neuss ist ein Gemeinschaftsprojekt von Stadtwerken, Stadt und Sparkasse Neuss.
Die Analyseergebnisse des Solarpotenzialkatasters beruhen auf einem automatisierten Verfahren (Laserscandaten 2008). Die Ergebnisse dienen deshalb Ihrer ersten Information, ersetzen aber nicht die Fachberatung durch einen Installateur und erfolgen ohne Gewähr.
Wollen auch Sie in Ihrem Unternehmen gezielt eine nachhaltige Energiepolitik verfolgen und auf erneuerbare Energien setzen?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Von der effizienten Brennstoffzelle für die nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung Ihres Betriebs bis hin zur Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Unternehmensgebäudes - gemeinsam mit Ihnen erstellen wir individuelle Konzepte.
Ihr Ansprechpartner
Johannes Steinhauer
Im Unternehmen Energie effizient nutzen
Für Unternehmen ist Energieeffizienz ein zentraler Aspekt, um Betriebskosten langfristig zu optimieren. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, ressourcenschonender Kraft-Wärme-Kopplung, der Förderung von Elektromobilität sowie umweltschonender Fernwärmelieferung leisten die Stadtwerke Neuss einen großen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Neuss und bieten Geschäftskunden ein umfangreiches Portfolio klima- und ressourcenschonender Energiedienstleistungen.
Als Ihr kommunaler Energieversorger unterstützen wir Sie darüber hinaus mit langjährigem Know-how dabei, Einsparpotenziale aufzudecken sowie Ihre CO2-Bilanz zu verbessern und sorgen dafür, dass Sie beim Energieeinsatz in Ihrem Unternehmen das Optimum herausholen können. Bedarfsgerecht beraten wir Sie und helfen Ihnen, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit sowie betriebswirtschaftliche Erfolge miteinander in Einklang zu bringen.
Individuelle und effiziente Wärme-Lösungen via Contracting
Der häufigste Grund für überhöhten Energieverbrauch: überaltete und wenig effizient arbeitende Heizungsanlagen. Hier bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen, dem Contracting-Dienstleister gc Wärmedienste GmbH (german contract), Full-Service-Dienstleistungen, die ideal auf die Anforderungen des gewerblichen und industriellen Bereichs abgestimmt sind. Die Contracting-Spezialisten bieten Ihnen verschiedene Modelle, die eine günstige und umweltschonende Alternative zum Betrieb der Heizung in Eigenregie darstellen - ganz ohne Investitionsrisiko und Zeitaufwand für Sie. Weitere Informationen zum Contracting erhalten Sie unter www.germancontract.com.
Optimaler Betrieb durch Fernüberwachung
Viele Unternehmen setzen bereits auf die Fernüberwachung ihrer Wärmeerzeugungsanlagen durch die Stadtwerke Neuss. Dank unseres systemgestützten Anlagenmonitorings können wir auch für Ihre Anlage einen stets optimalen Betrieb und einen verbesserten Jahresnutzungsgrad erreichen - eine erhebliche Effizienzsteigerung, die es Ihnen wiederum ermöglicht, Energiekosten einzusparen.
Energiemanagement nach ISO 50001
Laut ISO 50001 sind Unternehmen dazu aufgefordert, systematisches Energiemanagement zu betreiben, um Energiekosten, Treibhausgase und andere Umweltauswirkungen zu reduzieren. Das bedeutet: Betriebe müssen ihre messbaren Ergebnisse bezüglich Energieeffizienz, -einsatz und -verbrauch kontinuierlich verbessern. Wie dies im Einzelfall erreicht werden soll, gilt es, festzulegen und zu dokumentieren. Die Stadtwerke Neuss unterstützen Sie bei der Einführung eines solchen Energiemanagementsystems - sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner
Ernst Thüner
Energieausweis - Wissenswertes und Ansprechpartner
Der Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema sowie Kontaktdaten zu Kooperationspartnern.
Das Wichtigste im Überblick
Energieausweise sind auszustellen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden.
Alle Vermieter, Verkäufer, Makler von Immobilien sowie Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen gemäß neuester Wärmeschutzverordnung EnEV einen Energieausweis vorhalten und diesen auf Verlangen der Mieter bzw. potentiellen Käufer vorweisen.
Auf dem Energieausweis wird die Klimawirkung angegeben.
Dies erfolgt seit dem 01.05.2021 durch die Angabe der sich aus Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes.
Über die einzelnen Kriterien informiert Sie Ihr Energieberater.
Wenn Sie als Hauseigentümer Ihr Haus weder vermieten noch verpachten wollen, benötigen Sie keinen Energieausweis. Baudenkmäler benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.
Dennoch kann sich die Ausstellung eines Energieausweises durchaus lohnen, denn dieses Dokument enthält hilfreiche Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes, die auch für Sie durchaus zu einer Verbrauchsreduzierung führen können.
Auch Banken wollen für die Vergabe von Krediten immer öfter einen Energieausweis als Sicherheit sehen.
Die Ausstellung eines Energieausweises übernehmen qualifizierte Energieberater. Wenn Sie interessiert sind, können Sie gerne einen in der Übersicht von uns benannten Fachberater kontaktieren.
Die Übersicht dient Ihnen als Hilfestellung. Selbstverständlich gibt es über die genannten Unternehmen/ Personen auch weitere Energieberater, die Energieausweise ausstellen.
Bitte beachten:
Im Internet gibt es zahlreiche Angebote zur Ausstellung von sehr preisgünstigen Energieausweisen. Eine Überprüfung der Verbraucherzentrale NRW ergab, dass viele der angebotenen Online-Energieausweise nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Darauf sollte man unbedingt achten.
Zur Erstellung von Ausweisen gehören die Erläuterung des Inhalts und eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, und – wenn beim Gebäude möglich – Vorschläge zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Ausweise aus dem Internet bieten dies oft nicht.
Bedarfsorientierter Ausweis
Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.
Der Energiebedarf wird anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten ermittelt.
Sinn des Energieausweises ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens einen Zeitraum der letzten drei Jahre wider. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten der Bewohner (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.
Folgende Hinweise sind ab dem 01.05.2021 zu beachten:
Zur Ausstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises muss eine Begehung oder eine Fotoanalyse des Gebäudes im Vorfeld durchgeführt werden. Die Fotos sind als Alternative zur Begehung zulässig, wenn sie eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes ermöglichen.
Sanierungsstände müssen detailliert angegeben werden, um so die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessern zu können.
Die Angabe von CO2-Emissionen im Energieausweis ist verpflichtend.
Inspektionspflichtige Klimaanlagen sind zu benennen, einschließlich Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland im Gebäudeenergiengesetz (GEG) geregelt, welches am 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Dieses neue Gesetz bündelt und ersetzt die bisherigen Gesetze und Verordnungen (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG).
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht.
Mit dem Gebäudeenergiengesetz (GEG) wird die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) umgesetzt, die für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard festlegt. Zweck ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
Bis zum 01.05.2021 sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der EnEV auszustellen.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Datum der Ausstellung gültig.
Die Kosten für den Energieausweis sind zwischen dem Kunden und dem Aussteller frei verhandelbar. Sie richten sich nach dem Aufwand für die Analyse des Gebäudes.
Eine Förderung für die Erstellung des Energieausweises ist bisher nicht vorgesehen. Über mögliche Fördermaßnahmen im Zuge der Energieberatung und der energetischen Gebäudesanierung informiert Sie Ihr Energieberater.
Zeitpunkt des Bauantrags entscheidend
Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31. Oktober 2020 der Bauantrag gestellt wurde, gilt noch das alte Energieeinsparrecht – also EnEV und EEWärmeG. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige ab dem 01. November 2020 ist das GEG anzuwenden.
Werden alte Energieausweise durch das GEG jetzt ungültig?
Nein. Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Sie brauchen aber einen neuen Energieausweis, wenn Sie am bestehenden Gebäude seit der Ausstellung Änderungen vorgenommen haben, die sich auf die Energieabgabe oder Einsparung auswirken.
(Gebäudeenergiespargesetz - GEG, § 79 (3) / § 80 (2) / § 50 (3))
Am besten kontaktieren Sie mehrere Energieberater und holen sich Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Danach sollte der Energieausweis-Aussteller mit Ihnen gemeinsam klären, welcher Ausweis (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) für Sie sinnvoll ist.
In einer Vor-Ort-Besichtigung begutachtet der Energiepass-Aussteller Ihr Gebäude. Er nimmt relevante Daten auf und sichtet in der Regel die Baupläne. Danach erstellt der Energieausweis-Aussteller Ihren Ausweis mittels spezieller Software. Die Übergabe kann per Post oder persönlich erfolgen.
Mit der Einführung und Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind auch Handwerkerinnen und Handwerker sowie staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Fortbildung berechtigt Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen.
Ansprechpartner
Reiner Vonnahme
Adresse
Rather Str. 108
41844 Wegberg
Kontakt
Telefon: 02431-8790707
E-Mail: info@energieberatung-nrw.com
Web: www.energieberatung-nrw.com
BAU KNOW HOW Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
Ansprechpartner
Ralph Grahlke
Christiane Brock
Adresse
Hildegundisallee 21
40667 Meerbusch
Kontakt
Telefon: 02132 – 68 58 374
Mobil: 0151 / 125 35 142 (Christiane Brock)
Mobil: 0173 / 544 77 83 (Ralph Grahlke)
Fax: 02132 – 68 58 539
E-Mail: info@ingenieurbuero-energie.de
Web: www.ingenieurbuero-energie.de
Gutachter- und Ingenieurbüro Dirk Halffter
Ansprechpartner
Dirk Halffter
Adresse
Hoistener Str. 77
41466 Neuss
Kontakt
Telefon: 02131 / 133 65 23
Fax: 02131 / 133 65 24
E-Mail: info(at)halffter.de
Web: www.halffter.de
Ingenieurbüro Daniel Schlagmann
Ansprechpartner
Daniel Schlagmann
Adresse
Grünstraße 8
41460 Neuss
Kontakt
Telefon: 02131 / 40 52 874
E-Mail: kontakt(at)energie-schlagmann.de
Web: www.energie-schlagmann.de