Der Dynamische Stromtarif der Stadtwerke Neuss

Managen Sie Ihre Stromkosten
- mit dem dynamischen Stromtarif der Stadtwerke Neuss
von zuhause oder von unterwegs.
Der dynamische Stromtarif als Alternative zu den bisherigen Festpreistarifen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die meisten Stromkunden kennen Stromtarife mit festem Grund- und festem Arbeitspreis. Beide bleiben über einen längeren Zeitraum konstant, unabhängig davon, wie hoch das Stromangebot ist. Wenn sich einzelne Preisbestandteile über einen längeren Zeitraum ändern, passen die Energieversorger ihre Preise an.
Dynamische Stromtarife haben keinen festen Strompreis.
In diesen Tarifen ändert sich der Strompreis je nach Angebot viertelstündlich.
Er richtet sich jeweils nach dem aktuellen Preis an der Strombörse, dem Großhandel für Strom, bei dem Stromlieferanten ihren Strom einkaufen.
Dieser Preis ändert sich ständig am Tag. So wird Strom aus erneuerbaren Energien billiger, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint – vor allem wenn die Nachfrage niedrig ist. Der dynamische Tarif spiegelt dabei die Strompreisschwankungen und gibt dies unmittelbar an den Stromkunden weiter.
Das bedeutet, der Kunde hat mit dem dynamischen Stromtarif die Möglichkeit, Strom dann zu nutzen, wenn er am günstigsten ist und Strom zu sparen, wenn er teuer ist.
Die wichtigste Voraussetzung, um einen dynamischen Stromtarif bei den Stadtwerken Neuss abschließen zu können, ist die Installation eines sogenannten
- „intelligenten Messsystems“ (iMS), auch Smart Meter genannt.
Dieser Zähler erfasst alle 15 Minuten die Strom-Verbrauchsdaten des Kunden.
So wird der Stromverbrauch des Kunden exakt nach den viertelstündlichen Börsenpreisen abrechenbar.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Elementen:
- einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und
- einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway).
Die zweite Voraussetzung ist, Sie wohnen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss, da unser dynamischer Tarif von uns nur im eigenen Grundversorgungsgebiet angeboten wird.
Die Bundesnetzagentur unterscheidet im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler.
Solche Zähler spiegeln dem Kunden durch eine detaillierte Verbrauchsdarstellung den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit.
Eine moderne Messeinrichtung kann jedoch nicht unmittelbar fernausgelesen werden, und es werden keine Zählerstände übermittelt.
Intelligente Messsysteme (iMS) sind digitale Stromzähler, die zusätzlich mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet sind.
Über dieses Gateway werden Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die eingespeiste Energie oder die Leistung fernausgelesen.
Alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh erhalten künftig ein intelligentes Messsystem.
Das betrifft auch Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung ab 7 kW.
Haushalte mit einem niedrigeren Jahresverbrauch werden bei einem turnusgemäßen Zählerwechsel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber nichts anderes vorsieht.
Ab 2025 kann jeder bei seinem Messstellenbetreiber ein iMS, unabhängig vom Verbrauch, anfragen.

Für den Einbau des intelligenten Messsystems ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ zuständig, solange und soweit kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
In Neuss ist die Westnetz GmbH der „grundzuständige Messstellenbetreiber“ gemäß § 3 MsbG.
• Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund
• www.westnetz.de
- Transparente Kosten durch monatliche, genaue Abrechnung Ihres Verbrauchs - keine Abschlagszahlungen
- Sie profitieren von einem flexiblen Energiepreis, der sich über den Tagesverlauf viertelstündlich ändert
- Der Kunde profitiert von niedrigen, teilweise sogar negativen Börsenpreisen
- Sie können Strom dann verbrauchen, wenn er besonders günstig ist
- Bei entsprechendem Nutzungsverhalten leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes
- Der dynamische Stromvertrag ist besonders attraktiv beim Betrieb von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen, bei denen sich der Energieverbrauch durch den Kunden steuern lässt
- Der eigene Stromverbrauch wird mit dem intelligenten Stromzähler und einer entsprechenden „Stadtwerke Neuss App“ transparent und sichtbar
- Durch die direkte Weitergabe der Börsenpreise besteht für den Kunden das Risiko, zeitweise einen hohen Preis für Strom zu zahlen.
- Keine Preisgarantie
- Ein Basis-Stromverbrauch ist auch in Hochpreiszeiten notwendig
- Für ein intelligentes Messsystem hat der Gesetzgeber höhere Zählerkosten festgelegt. Hier sind jedoch Preisobergrenzen eingeführt. Nähere Informationen findet man in den Preisblättern* des Messstellenbetreibers Westnetz.
- Als Stromkunde im dynamischen Tarif muss man einen größeren Zeitaufwand für die tägliche Stromverbrauchsplanung einkalkulieren, da es nötig ist, die Strompreise und den Verbrauch im Blick zu behalten und zu steuern.
Die Stadtwerke Neuss bieten in ihrem Versorgungsgebiet außerhalb der Grundversorgung neben den Festpreistarifen auch den Tarif "neuss|strom dynamisch" an.
Details zum Tarif (Preisstand 01.01.2026):
- Verbrauchspreisermittlung auf Basis variabler Spotmarktpreise
- Voraussetzung: intelligentes Messsystem
- Mindestvertragslaufzeit: keine
- Preisgarantie: keine
- Spotmarktpreis:1) dynamisch in Cent/kWh
- Verbrauchspreis:1) 18,91 Cent/kWh (netto)
- Grundpreis:1) 17,38 Euro/Monat (netto)
Ja, ich interessiere mich für den dynamischen Stromtarif der Stadtwerke Neuss. Bitte erstellen Sie mir ein Angebot für meine Lieferstelle in Neuss.
»Hier geht es zum Online-Kontaktformular.
1) Der zu zahlende Strompreis setzt sich aus den folgenden drei Preisbestandteilen zusammen:
• Grundpreis,
• Spotmarktpreis,
• Verbrauchspreis.
Die Höhe des Grundpreises und des Verbrauchspreises werden bei Vertragsschluss vereinbart.
Der Spotmarktpreis wird anhand der auf der Energiebörse EPEX Spot veröffentlichten Preise bestimmt und versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer. Im Grundpreis und im Verbrauchspreis ist die Umsatzsteuer ebenfalls nicht enthalten (Nettopreise).