Informationen zum 
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)


Vermieter werden seit 2023 an den CO2-Kosten beteiligt

Seit 2021 werden für das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas CO2-Kosten erhoben. Neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO2-Kosten für Fernwärme.

Bisher konnten Vermieter diese CO2-Kosten zu 100 Prozent auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Aufgrund des neuen CO2-Kostenaufteilungsgesetze werden nun auch Vermieterinnen und Vermieter an den Kosten, die für den Ausstoß von Kohlendioxid anfallen, beteiligt.

Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie ist, desto höher fällt der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter aus. Dadurch schafft der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, das Gebäude zu dämmen, neue Fenster einzubauen oder die Heizung zu erneuern. Gleichzeitig bleibt ein Anreiz für die Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, da ein Teil des CO2-Preises weiter auf sie umgelegt wird.

Die Stadtwerke Neuss sind als Energielieferant verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Informationen auf Rechnungen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage diese im Rahmen der Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung vornehmen können. 
 
 

Häufig gestellte Fragen

Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2023. In der Regel wird es also erstmalig in den Nebenkostabrechnungen für das Jahr 2023 berücksichtigt. Für unterjährige Abrechnungen gilt: Es werden die CO2-Kosten aufgeführt, wenn die Abrechnungsperiode nach dem 01.01.2023 beginnt.