Wir erklären Ihnen Ihre Energie- und Wasserabrechnung
Abrechnungen sind oft kompliziert und beinhalten manchmal Begriffe, die leichter zu verstehen sind, wenn sie erklärt werden.
Wir versuchen Ihre Abrechnung so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. Dennoch gibt es immer wieder die eine oder andere Frage. Um Ihnen eine einfache Möglichkeit zu geben, sich Ihre Fragen zu bestimmten Bereichen oder Begriffen in der Abrechnung erkären zu lassen, finden Sie unten eine Musterrechnung mit Erläuterungen.
Und so geht's:
Auf der rechten Seiten können Sie die Seite der Abrechung anwählen, zu der Sie eine Erläuterung benötigen. Auf den Rechnungsseiten haben wir die Bereiche, die wir erklärt haben, rot markiert. Fahren Sie mit der Maus über den gewünschten Bereich, und es erscheint ein Erklärungstext.
Diese Angabe benötigen unsere KundenbetreuerInnen zur schnellen Zuordnung Ihres Vorgangs.
Unsere Telefonnummer, unter der Sie uns zu den u.a. Zeiten kostenfrei erreichen können.
Rechnungsanschrift / Rechnungsempfänger
Art der Rechnung, im Normalfall Ihre Jahresrechnung und Angabe des abgerechneten Zeitraums.
Anschrift für unsere Energie- und Wasserlieferungen.
Natürliche oder juristische Person, die unsere Energie- und Wasserlieferungen erhalten hat.
Aufstellung Ihrer Verbrauchskosten für die einzelnen Sparten. Details können Sie den jeweiligen Folgeseiten entnehmen.
Übersicht Ihrer geleisteten Abschlagszahlungen.
Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihren Verbrauchskosten und den von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Guthaben werden mit einem Minuszeichen ausgewiesen.
Der von Ihnen angegebene Zahlungsweg. Wir empfehlen die Erteilung einer Einzugsermächtigung als bequemste Variante für Sie.
Detailauflistung der zukünftigen Abschläge pro Versorgungsart.
Der von Ihnen zukünftig zu zahlende Gesamtabschlag über alle Versorgungsarten.
Die Fälligkeitstermine, zu denen der oben genannte Gesamtbetrag zu zahlen ist. Bei erteilten Einzugsermächtigungen erledigen wir die Abbuchung für Sie bequem und automatisch.
Der abgerechnete Zeitraum.
Die abgerechnete Versorgungsart.
Die Seriennummer, die Sie auf Ihrem Zähler finden.
Datum der Verbrauchsermittlung. Bei Preisänderung erfolgt eine automatische Abgrenzung.
Abrechnungsrelevantes Zählwerk Ihres Stromzählers. Bei Eintarifzählern Wirkarbeit HT (die Bezeichnung HT bezieht sich lediglich auf das relevante Zählwerk und nicht auf Ihren Tarif). Bei Zweitarifzählern haben Sie ein zweites Zählwerk, welches hier als Wirkarbeit NT ausgewiesen wird (z.B. bei Heizstrom).
Die Ableseinformation beschreibt, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
Hier erhalten Sie Informationen, welche Zählerstände in Ihre Rechnung eingegangen sind. Der erste, als errechnet ausgewiesene Zählerstand, ist der Endzählerstand aus der vorhergehenden Rechnung. Bei Neueinzug ist es der Zählerstand, der auch in Ihrem Begrüßungsschreiben angeben ist.
Errechnete Differenz zwischen den ausgewiesenen Zählerständen.
Der Multiplikationsfaktor ist nur bei speziellen Zählern relevant und daher in der Regel mit 1 ausgewiesen.
Der Verbrauch wird anhand der Zählerstände und des Multiplikationsfaktors ermittelt.
Detaillierte Übersicht über die Verbräuche der Energieart.
Der aus den einzelnen Zeitscheiben ermittelte Gesamtverbrauch.
Der für Ihre Abrechnung relevante Tarif.
Ihr Verbrauch wird bei Tarifwechsel oder Preisänderung in entsprechende Zeitscheiben aufgeteilt. Für die jeweils ausgewiesene Preiskomponente wird der Verbrauch mit dem jeweils gültigen Preis multipliziert und so der jeweilige Nettobetrag ermittelt.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro Einheit elektrischer Arbeit in Cent pro Kilowattstunde.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die separat auszuweisen ist.
Der Verrechnungspreis für den jeweiligen Zählertyp beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung, die Zählermiete sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Der feste Leistungspreis gibt die Kosten an, die für die Rund-um-die-Uhr-Bereitstellung der elektrischen Leistung anfallen.
Die Zwischensumme Netto ergibt sich aus den Einzelbeträgen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
Die Zwischensumme in Euro Brutto ergibt sich aus der Zwischensumme Netto zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen, jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Hier werden die Kosten ausgewiesen, die der Netzbetreiber erhält und die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgewiesen werden müssen. Diese Aufstellung dient ausschließlich Ihrer Information und ist in den Kosten Ihrer Energielieferung bereits enthalten.
Über das Gesetz erhalten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung über einen definierten Zeitraum eine vorab festgelegte Vergütung pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde Strom, die per Gesetz über ein bundesweites Umlageverfahren an alle Endverbraucher weiter gegeben wird. Der Betrag wird hier ausschließlich zu Ihrer Information ausgewiesen.
Hier finden Sie den Vergleich zu Ihrem Vorjahresverbrauch. Bitte beachten Sie, dass Abrechnungszeiträume unterschiedlich sein können und wetterbedingte Schwankungen den Vergleich unter Umständen erschweren.
Über das Gesetz erhalten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über einen definierten Zeitraum eine vorab festgelegte Vergütung pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde Strom, die per Gesetz über ein bundesweites Umlageverfahren an alle Endverbraucher weiter gegeben wird. Der Betrag wird hier ausschließlich zu Ihrer Information ausgewiesen.
Über das Gesetz erhalten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über einen definierten Zeitraum eine vorab festgelegte Vergütung pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde Strom, die per Gesetz über ein bundesweites Umlageverfahren an alle Endverbraucher weiter gegeben wird. Der Betrag wird hier ausschließlich zu Ihrer Information ausgewiesen.
Über das Gesetz erhalten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung über einen definierten Zeitraum eine vorab festgelegte Vergütung pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde Strom, die per Gesetz über ein bundesweites Umlageverfahren an alle Endverbraucher weiter gegeben wird. Der Betrag wird hier ausschließlich zu Ihrer Information ausgewiesen.
Die Stromkennzeichnung ermöglicht Ihnen den Vergleich zwischen der Herkunft des Stroms für unsere Kunden und der Zusammensetzung des bundesweiten Durchschnitts.
Der abgerechnete Zeitraum.
Die abgerechnete Versorgungsart.
Die Seriennummer, die Sie auf Ihrem Zähler finden.
Detaillierte Übersicht über die Verbräuche der Energieart.
Datum der Verbrauchsermittlung. Bei Preisänderung erfolgt eine automatische Abgrenzung.
Abrechnungsrelevantes Zählwerk Ihres Gaszählers.
Die Ableseinformation beschreibt, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
Hier erhalten Sie Informationen, welche Zählerstände in Ihre Rechnung eingegangen sind. Der erste, als errechnet ausgewiesene Zählerstand, ist der Endzählerstand aus der vorhergehenden Rechnung. Bei Neueinzug ist es der Zählerstand, der auch in Ihrem Begrüßungsschreiben angeben ist.
Errechnete Differenz zwischen den ausgewiesenen Zählerständen.
Das Volumen von Gas ist abhängig von den durchschnittlichen Temperaturen und der Höhenlage der Gasabnahmestelle. Die Zustandszahl berücksichtigt den Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas vom Betriebszustand in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.
Der Brennwert gibt an, wie viel Wärme bei vollständiger Verbrennung des Brennstoffs frei wird. Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. In Neuss wird ausschließlich L-Gas verwendet.
Die Umrechnung in die thermische Energie (Angabe in Kilowattstunden) erfolgt durch die Multiplikation der Zählerstandsdifferenz in m³ mit der Z-Zahl und anschließender Multiplikation mit dem Brennwert.
Der aus den einzelnen Zeitscheiben ermittelte Gesamtverbrauch.
Der für Ihre Abrechnung relevante Tarif.
Ihr Verbrauch wird bei Tarifwechsel oder Preisänderung in entsprechende Zeitscheiben aufgeteilt. Für die jeweils ausgewiesene Preiskomponente wird der Verbrauch mit dem jeweils gültigen Preis multipliziert und so der jeweilige Nettobetrag ermittelt
Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro Einheit Gas in Cent pro Kilowattstunde.
Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Bereitstellung der Erdgas-Leistung sowie die Kosten für die Messung und Abrechnung.
Die Zwischensumme Netto ergibt sich aus den Einzelbeträgen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
Die Zwischensumme in Euro Brutto ergibt sich aus der Zwischensumme Netto zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen, jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Hier werden die Kosten ausgewiesen, die der Netzbetreiber erhält und die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgewiesen werden müssen. Diese Aufstellung dient ausschließlich Ihrer Information und ist in den Kosten Ihrer Energielieferung bereits enthalten.
Hier finden Sie den Vergleich zu Ihrem Vorjahresverbrauch. Bitte beachten Sie, dass Abrechnungszeiträume unterschiedlich sein können und wetterbedingte Schwankungen den Vergleich unter Umständen erschweren.
Am 01.01.1989 wurde die Erdgassteuer als "Mineralölsteuer für Erdgas" eingeführt. Das Energiesteuergesetz vom 15.06.2006 regelt die Besteuerung von Mineralölen, Erdgas, Steinkohle, Braunkohle und Koks. Die Erdgassteuer ist als Verbrauchssteuer im Gaspreis enthalten und wird von uns an das Hauptzollamt abgeführt.
Der abgerechnete Zeitraum.
Die abgerechnete Versorgungsart.
Die Seriennummer, die Sie auf Ihrem Zähler finden.
Detaillierte Übersicht über die Wasserverbräuche.
Datum der Verbrauchsermittlung. Bei Preisänderung erfolgt eine automatische Abgrenzung.
Abrechnungsrelevantes Zählwerk Ihres Wasserzählers.
Die Ableseinformation beschreibt, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
Hier erhalten Sie Informationen, welche Zählerstände in Ihre Rechnung eingegangen sind. Der erste, als errechnet ausgewiesene Zählerstand, ist der Endzählerstand aus der vorhergehenden Rechnung. Bei Neueinzug ist es der Zählerstand, der auch in Ihrem Begrüßungsschreiben angeben ist.
Errechnete Differenz zwischen den ausgewiesenen Zählerständen.
Der Verbrauch wird anhand der Zählerstände ermittelt.
Der aus den einzelnen Zeitscheiben ermittelte Gesamtverbrauch.
Der für Ihre Abrechnung relevante Tarif.
Ihr Verbrauch wird bei Tarifwechsel oder Preisänderung in entsprechende Zeitscheiben aufgeteilt. Für die jeweils ausgewiesene Preiskomponente wird der Verbrauch mit dem jeweils gültigen Preis multipliziert und so der jeweilige Nettobetrag ermittelt.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro Einheit Wasser in Euro pro m3.
Der Grundpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung des Wassers, seine Messung, für die Rechnungsstellung und das Inkasso und wird je Wasserzähler und je Wohneinheit berechnet.
Die Zwischensumme Netto ergibt sich aus den Einzelbeträgen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
Die Zwischensumme in Euro Brutto ergibt sich aus der Zwischensumme Netto zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen, jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Weitere Informationen zu den Wasserhärten finden Sie auf unseren Webseiten unter http://www.stadtwerke-neuss.de/media.php?mv_id=-1903874514.
Der abgerechnete Zeitraum.
Die abgechnete Versorgungsart.
Hier ist derselbe Zähler relevant wie für Ihre Frischwasserlieferung.
Detaillierte Übersicht über die Wasserverbräuche.
Datum der Verbrauchsermittlung. Bei Preisänderung erfolgt eine automatische Abgrenzung.
Abrechnungsrelevantes Zählwerk Ihres Wasserzählers.
Die Ableseinformation beschreibt, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
Hier erhalten Sie Informationen, welche Zählerstände in Ihre Rechnung eingegangen sind. Der erste, als errechnet ausgewiesene Zählerstand, ist der Endzählerstand aus der vorhergehenden Rechnung. Bei Neueinzug der Zählerstand, der auch in Ihrem Begrüßungsschreiben angeben ist.
Errechnete Differenz zwischen den ausgewiesenen Zählerständen.
Der Verbrauch wird anhand der Zählerstände ermittelt.
Der aus den einzelnen Zeitscheiben ermittelte Gesamtverbrauch.
Der für Ihre Abrechnung relevante Tarif.
Ihr Verbrauch wird bei Tarifwechsel oder Preisänderung in entsprechende Zeitscheiben aufgeteilt. Für die jeweils ausgewiesene Preiskomponente wird der Verbrauch mit dem jeweils gültigen Preis multipliziert und so der jeweilige Nettobetrag ermittelt.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro Einheit Schmutzwasser in Euro pro m3
Die Zwischensumme Netto ergibt sich aus den Einzelbeträgen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
Die Zwischensumme in Euro Brutto ergibt sich aus der Zwischensumme Netto zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen, jeweils gültigen Umsatzsteuer (hier ist der Betrag nicht umsatzsteuerfähig).
Die Abrechnung erfolgt im Auftrag der InfraStruktur Neuss AöR.
Der abgerechnete Zeitraum.
Die abgerechnete Versorgungsart.
Hier ist derselbe Zähler relevant wie für Ihre Frischwasserlieferung.
Detaillierte Übersicht über die Wasserverbräuche.
Angabe des abgerechneten Zeitraumes für die Preisart.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der InfraStruktur Neuss AöR http://www.infrastruktur-neuss.de
Abgerechnete Fläche in m2
Abgerechnete Tage
Angabe der abgerechneten Preise in Euro pro m2 und Jahr.
Der für die einzelnen Preisarten und Zeiträume ermittelte Betrag.
Die Zwischensumme Netto ergibt sich aus den Einzelbeträgen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
Die Zwischensumme in Euro Brutto ergibt sich aus der Zwischensumme Netto zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen, jeweils gültigen Umsatzsteuer (hier ist der Betrag nicht umsatzsteuerfähig).
Die Abrechnung erfolgt im Auftrag der InfraStruktur Neuss AöR.
Bei gebührenrechtlichen Fragen und Fragen zur Gartenbewässerung bitte direkt an die InfraStruktur Neuss AöR wenden.