Die swn: Ihr Grund- und Ersatzversorger für Neuss
Verbraucherschutz für Sie!
Die Grund- und Ersatzversorgung geht auf eine Verordnung des Gesetzgebers zurück, die Stromgrundversorgungsverordnung. Diese schützt Ihre Rechte als Verbraucher. So wird gewährleistet, dass Sie bei einem Wechsel des Lieferanten nicht ohne Versorgung mit Strom sind. Wenn Ihr bisheriger Stromversorger z.B. Insolvenz anmeldet oder aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, Sie mit Energie zu versorgen, springen die swn als Grund- und Ersatzversorger für Sie ein. Sie erhalten dann zuverlässig den "grünen Strom" der swn.
Gesetzliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt seit dem 13. Juli 2005. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 8. November 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft getreten, zuletzt geändert am 4. November 2010.
Kundenzentrum Moselstraße
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