Die swn: Ihr Grund- und Ersatzversorger für Neuss
Verbraucherschutz für Sie!
Die Grund- und Ersatzversorgung geht auf eine Verordnung des Gesetzgebers zurück, die Gasgrundversorgungsverordnung. Diese schützt Ihre Rechte als Verbraucher. So wird gewährleistet, dass Sie bei einem Wechsel des Lieferanten nicht ohne Versorgung mit Gas sind. Wenn Ihr bisheriger Gasversorger z.B. Insolvenz anmeldet oder aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, Sie mit Energie zu versorgen, springen die swn als Grund- und Ersatzversorger für Sie ein. Sie erhalten dann zuverlässig Erdgas der swn.
Gesetzliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt seit dem 13. Juli 2005. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 26. Oktober 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung -
GasGVV) in Kraft getreten, zuletzt geändert am 4. November 2010.
- Vor Ort
Kundenzentrum Moselstraße
- An- und Abmeldungen
- Jahresverbrauchsabrechnung
- Tarifberatung und Vertragsabschluss
| Telefonische Erreichbarkeit | |
| Montag bis Freitag | 08.00-20.00 Uhr |
| Samstag | 08.00-14.00 Uhr |
0800-5310 135
kostenlos aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilfunknetz
Adresse
Moselstraße 25-27
(im Verwaltungsgebäude swn)
41464 Neuss
| Öffnungszeiten | |
| Montag bis Mittwoch | 09.00-16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00-18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00-12.30 Uhr |
Weitere Infos zum KundenzentrumZum Routenplaner